Ökumenische Gottesdienste

Beispiel: Gottesdienstformular der Ev.-methodistischen Kirche der Ostdeutschen Jährlichen Konferenz und der Ev.-Lutherischen Landeskirche Sachsens

Die Evangelisch-methodistische Kirche der Ostdeutschen Jähr­lichen Konferenz und die Evangelisch-Lutherische Landeskir­che Sachsens sind dankbar für mehr als zweieinhalb Jahrzehn­te Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft. Diese Art der Kirchengemeinschaft ist die höchste Form der Verständigung zwi­schen Kirchen, in der die Ämter und Dienste einschließlich der Sakramente gegenseitig in vollem Umfang anerkannt werden, auch wenn es in der theologischen Begründung, in der Ausbil­dung oder der kirchlichen Praxis Unterschiede geben mag. Die Teilnahme und Mitwirkung an Gottesdiensten, an Amtshand­lungen und Sakramenten der anderen Kirche sind keinen Ein­schränkungen unterworfen.

Der unten veröffentlichte Gottesdienstentwurf wurde partner­schaftlich erarbeitet und möchte zu gemeinsam gestalteten und verantworteten Gottesdiensten ermutigen. Er kann insbesonde­re dort Anwendung finden, wo aufgrund von Vakanzen Pasto­ren und Pastorinnen bzw. Pfarrerinnen und Pfarrer Gottesdienstvertretungen in der jeweils anderen Kirche übernehmen. Er kann auch als Variante derjenigen Liturgie verwendet wer­den, die bisher ökumenische Gottesdienste von Ev.- methodischer Kirche und Ev.-Lutherischer Landeskirche Sachsens prägen. Ebenfalls können einzelne liturgische Elemente in traditionelle Gottesdienste übernommen werden.

Dieser Gottesdienstentwurf besitzt einen Höhepunkt in seinem 3. Teil „III. Teilen – Gott verbindet uns miteinander” mit der Fei­er des Heiligen Abendmahls. Wenn schwerwiegende örtliche Gründe gegen eine gemeinsame Mahlfeier vorliegen sollten, dann kann auch eine Agapefeier, mindestens aber das Wahr­nehmen der Teilnehmenden als Gemeinschaft Ausdruck finden. Die vorliegende Ordnung der Mahlfeier orientiert sich an der ökumenischen Lima-Liturgie und ist stark gekürzt.